Republik Österreich Bezirksgericht Korneuburg A-2100 Korneuburg,Hauptplatz 18 Telefon (02262) 73621 1 P 97/96k - 51 BESCHLUSS _________ Sachwalterschaftssache Mag.Franz Glasl, geb. 10.5.1957 ______________________________________________________ Der Antrag des einstweiligen Sachwalters auf Enthebung wird abgewiesen. Begründung: Es ist gerichtsbekannt, daß es niemanden auf dieser Welt gibt, welcher in Zusammenhang mit einem Verfahren des Mag. Franz Glasl diesem zugewiesen würde, mit dem dieser zufrieden gewesen wäre. Es gibt noch keinen Richter, der von Mag. Glasl nicht abgelehnt worden wäre. Die Bestellung eines einstweiligen Sachwalters kann daher keine Ausnahme von dieser Grundeinstel- lung des Betroffenen sein. Bezirksgericht Korneuburg Abt.1, am 26.9.1997 Dr.Franz Schrutz Für die Richtigkeit der Ausfertigung der Leiter der Geschäftsabteilung: