../a-3p-grw2008ernstbrunn/a-3p-grw2008ernstbrunn.htm a-3p-grw2008ernstbrunn.htm a-3p-grw2008ernstbrunn.htm a-3p-grw2008ernstbrunn0.htm a-3p-grw2008ernstbrunn1.htm a-3p-grw2008ernstbrunn2.htm a-3p-grw2008ernstbrunnen.htm a-3p-grw2008ernstbrunn0en.htm a-3p-grw2008ernstbrunn1en.htm a-3p-grw2008ernstbrunn2en.htm
eu-a-epw08-25.htm eu-a-epw2009.htm
a-3p-grw2008ernstbrunn220090717.htm ------------------------------------ -------------------------------- ------------------------------------ -------------------------------- http://infofjg9.fortunecity.com/index.html http://infofjg9.fortunecity.com/blog/ http://www.webspace-kostenlos.com/infofjg4/ ../2009form/2009form.html ../2009docu/2009docu.html -------------------------------- ---------------------------------------------------------- Wahl=election

Wahlen zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates Wahlen zum Europäischen Parlament der EU Wahlen zum Parlament: Wahlen zum Parlament-Nationalrat: Wahlen zu=in den allgemeinen Vertretungskörper=Nationalrat Wahlen zum Parlament-Bundesrat: Wahlen zu=in den allgemeinen Vertretungskörper=Bundesrat wahlen zum Bundeslandparlament=Landtag Wahlen zu=in den allgemeinen Vertretungskörpern=Landtag Wahlen zum=in Gemeinde-Parlament-Gemeinderat: Wahlen zu=in den allgemeinen Vertretungskörpern=Gemeinderat Wahlen zu=in den allgemeinen Vertretungskörper=Gemeinderat Wahlen zu=in den Gemeinderat Wahlen zum=in Gemeinde-Parlament-Gemeinderat Wahlverfahren Wahlausschreibung Wahlbehördenbestellungsverfahren Wahlberechtigungsverfahren Wählbarkeitsverfahren Abstimmungsverfahren Ermittlungsverfahren Wahlen zu=in den allgemeinen Vertretungskörper=Gemeinderat Wahlen zu=in den Gemeinderat Wahlen zum=in Gemeinde-Parlament-Gemeinderat Wahlverfahren Wahlausschreibung Wahlbehördenbestellungsverfahren Wahlberechtigungsverfahren Wählbarkeitsverfahren Abstimmungsverfahren Ermittlungsverfahren FJG=Franz Josef Glasl als Wahlbewerber=wahlwerbende Partei: Wahlen zu=in den allgemeinen Vertretungskörper=Gemeinderat Wahlen zu=in den Gemeinderat Wahlen zum=in Gemeinde-Parlament-Gemeinderat 1985: GRW 1985: direkte Wahl 1990: GRW 1990: direkte Wahl 1995: GRW 1995: indirekte Wahl 2000: GRW 2000: indirekte Wahl 2005: GRW 2005: indirekte Wahl a-3p-grw2008ernstbrunn.htm a-3p-grw2008ernstbrunn20090217.htm a-3p-grw2008ernstbrunn20090218.htm Wahlverfahren 1985: GRW 1985: direkte Wahl 1990: GRW 1990: direkte Wahl 1995: GRW 1995: indirekte Wahl 2000: GRW 2000: indirekte Wahl 2005: GRW 2005: indirekte Wahl Wahlausschreibung 1985: GRW 1985: direkte Wahl 1990: GRW 1990: direkte Wahl 1995: GRW 1995: indirekte Wahl 2000: GRW 2000: indirekte Wahl 2005: GRW 2005: indirekte Wahl 20041209a01.jpg 20041209a01.pdf 20041209a01.rtf 20041209a01.txt Wahlbehördenbestellungsverfahren: 1985: Mag. Franz Josef Glasl nicht zugelassen 1990: Mag. Franz Josef Glasl nicht zugelassen 1995: Mag. Franz Josef Glasl wird ausgeschlossen 2000: Mag. Franz Josef Glasl wird ausgeschlossen 2005: Mag. Franz Josef Glasl wird ausgeschlossen Wahlberechtigungsverfahren 1985: Mag. Franz Josef Glasl 1990: Mag. Franz Josef Glasl 1995: Mag. Franz Josef Glasl 2000: Mag. Franz Josef Glasl 2005: Verfahren, FJG wird die Akteneinsicht in die Wählerevidenz verweigert, unter Anwendung von Staatskörperverletzung und Versetzung in eine Sklavereilage, FJG ist aber wahlberechtigt, Wählbarkeitsverfahren 1985: Mag. Franz Glasl AZ.: Gemeinderatswahl 1985 vom 25.3.2005 Entscheidung vom 25.3.1985 der Gemeindewahlleiter: Beigl FJG-Kandidatur=Wahlvorschlag wird zugelassen, 19850325a.html 19850325a03.jpg 1990: DN-(M)W(W) AZ.: Gemeinderatswahl 1990 vom . .1990 Entscheidung vom ..1990 der Gemeindewahlleiter: Wojna FJG-Kandidatur=Wahlvorschlag wird zugelassen, 1995: FJG wird ausgeschlossen AZ.: Gemeinderatswahl 1995 vom ..1995 Entscheidung vom ..1995 der Gemeindewahlleiter: Nittmann FJG-Kandidatur=Wahlvorschlag wird unterdrückt, 2000: FJG wird ausgeschlossen GZ: 024-GRW-2000 Gemeinderatswahl 2005 vom 18.1.2000 Entscheidung vom 18.1.2000 der Gemeindewahlleiter: Prügl FJG-Kandidatur=Wahlvorschlag wird unterdrückt, 20000118a01.jpg 20000118a01.pdf 20000118a01en.html 20000118a01en.odt 20000118a01en.pdf 20000118a01en.rtf 20000118a01enooo.html 20000118a01ooo.html 2005: FJG wird ausgeschlossen AZ.: 024/GW Gemeinderatswahl 2005 vom 18.2.2005 Entscheidung vom 18.2.2005 der Gemeindewahlbehörde FJG-Kandidatur=Wahlvorschlag wird unterdrückt, unter Anwendung von Staatskörperverletzung und Versetzung in eine Sklavereilage, Privilegierung und Begünstigung und Bereicherung von Dritten, Nichtigkeit durch Nichtzustellung und finanzieller Verfolgung trotz (persönlicher und sachlicher) Gebührenfreiheit, und Fristverkürzung AZ.: 024/GW Gemeinderatswahl 2005 vom 21.2.2005 Entscheidung vom 21.2.2005 der Gemeindewahlleiter: Prügl, Beisitzer: Posch, Würzler, FJG-Kandidatur=Wahlvorschlag wird unterdrückt, unter Anwendung von Staatskörperverletzung und Versetzung in eine Sklavereilage, Privilegierung und Begünstigung und Bereicherung von Dritten, Nichtigkeit durch Nichtzustellung und finanzieller Verfolgung trotz (persönlicher und sachlicher) Gebührenfreiheit, und Fristverkürzung Gemeindehandlanger und Sachwalter=Sklavenhalter Schwach (Rechtsanwalt in Korneuburg) Dr.Schw/hö vom 24.2.2005 Nichtigkeit durch Nichtzustellung und Nichtweiterleitung durch die Post, und finanzieller Verfolgung trotz (persönlicher und sachlicher) Gebührenfreiheit, und Fristverkürzung durch die Aktannahme durch Schwach 20050218201-1.jpg 20050218201-2.jpg 20050218202.jpg 20050218203.jpg 20050218204.jpg 20050218205.jpg 20050218206.jpg 20050218215.jpg Abstimmungsverfahren 1985: Mag. Franz Glasl: 2 Stimmen 1990: DN-(M)W(W): 1 Stimmen 1995: FJG wird ausgeschlossen 0 Stimmen 2000: FJG wird ausgeschlossen 0 Stimmen 2005: FJG wird ausgeschlossen 0 Stimmen Ermittlungsverfahren 1985: Mag. Franz Glasl: 2 Stimmen 1990: DN-(M)W(W): 1 Stimmen 1995: FJG wird ausgeschlossen 0 Stimmen 2000: FJG wird ausgeschlossen 0 Stimmen 2005: FJG wird ausgeschlossen 0 Stimmen -Einspruch 1985: 1990: 1995: FJG wird ausgeschlossen 0 Stimmen Einspruch 2000: FJG wird ausgeschlossen 0 Stimmen Einspruch 2005: FJG wird ausgeschlossen 0 Stimmen Einspruch Ein klassischer Idealverfolgungszustand für Verfolger wie Wahlbehörden ist: der Wahlbewerber muß zu Fuß gehen, hat kein Geld, verfügt über keine Frist für Rechtsmittel und Eingaben, muß sich die (diskriminierende) Akte kaufen um davon zu erfahren(z.B. über Handlanger und Sklavenhalter wie Rechtsanwälte), und sollte er zu Geld kommen dann verliert er aus mittels Schikanen sowieso von zu Hause aus, ein ein klassischer Idealverfolgungszustand für Verfolger wie Richter und Rechtsanwälte ist: der Richter privilegiert, begünstigt und bereichtert die Rechtsanwaltskaste und sich selbst Der Wahlbewerber FJG hat diesen klassischer Idealverfolgungszustand immer durchbrochen. Von 1985 bis 1990 konnte FJG allerdings kein Fahrrad zusätzlich und keinen Autobus zusätzlich verwenden und konnte wegen Papiermangels auch nicht kandidieren. Österreich hat damals geglaubt, FJG mittels des Militärs als Aushängeschild versklaven zu können; herausgekommen ist dabei lediglich wer wirklich das Land schaukelt und die Büerger beherrscht und das Militär kennt (FJG zählt auch Waldheim dazu, die keine Ahnung vom Militär hatten). Fast belanglos wirkt dabei die Verletzung des Amtseides und der Bestimmungen, daß bei einer Stütze oder staatlichen Hilfe gar nicht versklavt werden darf. Anstatt der ellenlangen Rechtsmittel müßte FJg eigentlich mit dem Umkehrschluß arbeiten: Was wurde bei den z.B. Wahlen nicht verletzt? die Anwort lautet claro: Natürlich nichts! Tenor bei den GRW 2005 war: man hat FJG laufen lassen, neues Know-how gesammelt, und es sollte nur bei den Eingaben bleiben, die man zum Teil nicht verhindern konnte, aber z.B. beim "Müll" landen lassen konnte. 18.2.2005: Rechtsmittel und Beschwerden und Ablehnung werden abgelehnt, und mit klassischen Ziel der Rechtsmittelverhinderung durch Ausschaltung des Wahlbewerbers durch Einschaltung eines Sklavenhalters und dadurch Verfristung [ AZ.: 024/GW Gemeinderatswahl 2005 vom 18.2.2005 Entscheidung vom 18.2.2005 der Gemeindewahlbehörde FJG-Kandidatur=Wahlvorschlag wird unterdrückt, unter Anwendung von Staatskörperverletzung und Versetzung in eine Sklavereilage, Privilegierung und Begünstigung und Bereicherung von Dritten, Nichtigkeit durch Nichtzustellung und finanzieller Verfolgung trotz (persönlicher und sachlicher) Gebührenfreiheit, und Fristverkürzung AZ.: 024/GW Gemeinderatswahl 2005 vom 21.2.2005 Entscheidung vom 21.2.2005 der Gemeindewahlleiter: Prügl, Beisitzer: Posch, Würzler, FJG-Kandidatur=Wahlvorschlag wird unterdrückt, unter Anwendung von Staatskörperverletzung und Versetzung in eine Sklavereilage, Privilegierung und Begünstigung und Bereicherung von Dritten, Nichtigkeit durch Nichtzustellung und finanzieller Verfolgung trotz (persönlicher und sachlicher) Gebührenfreiheit, und Fristverkürzung Gemeindehandlanger und Sachwalter=Sklavenhalter Schwach (Rechtsanwalt in Korneuburg) Dr.Schw/hö vom 24.2.2005 Nichtigkeit durch Nichtzustellung und Nichtweiterleitung durch die Post, und finanzieller Verfolgung trotz (persönlicher und sachlicher) Gebührenfreiheit, und Fristverkürzung durch die Aktannahme durch Schwach ] 21.2.2005: Rechtsmittel und Beschwerden und Ablehnung werden abgelehnt, und mit klassischen Ziel der Rechtsmittelverhinderung durch Ausschaltung des Wahlbewerbers durch Einschaltung eines Sklavenhalters und dadurch Verfristung [ AZ.: 024/GW Gemeinderatswahl 2005 vom 18.2.2005 Entscheidung vom 18.2.2005 der Gemeindewahlbehörde FJG-Kandidatur=Wahlvorschlag wird unterdrückt, unter Anwendung von Staatskörperverletzung und Versetzung in eine Sklavereilage, Privilegierung und Begünstigung und Bereicherung von Dritten, Nichtigkeit durch Nichtzustellung und finanzieller Verfolgung trotz (persönlicher und sachlicher) Gebührenfreiheit, und Fristverkürzung AZ.: 024/GW Gemeinderatswahl 2005 vom 21.2.2005 Entscheidung vom 21.2.2005 der Gemeindewahlleiter: Prügl, Beisitzer: Posch, Würzler, FJG-Kandidatur=Wahlvorschlag wird unterdrückt, unter Anwendung von Staatskörperverletzung und Versetzung in eine Sklavereilage, Privilegierung und Begünstigung und Bereicherung von Dritten, Nichtigkeit durch Nichtzustellung und finanzieller Verfolgung trotz (persönlicher und sachlicher) Gebührenfreiheit, und Fristverkürzung Gemeindehandlanger und Sachwalter=Sklavenhalter Schwach (Rechtsanwalt in Korneuburg) Dr.Schw/hö vom 24.2.2005 Nichtigkeit durch Nichtzustellung und Nichtweiterleitung durch die Post, und finanzieller Verfolgung trotz (persönlicher und sachlicher) Gebührenfreiheit, und Fristverkürzung durch die Aktannahme durch Schwach ] 25.2.2005: verfolgung gegen FJG als Wahlbewerber vom 18.2.2005 und 21.2.2005 wird klassisch mittels finanzieller Verfolgung ausgedehnt. [ Rechtsmittel und Beschwerden und Ablehnung werden abgelehnt, und mit klassischen Ziel der Rechtsmittelverhinderung durch Ausschaltung des Wahlbewerbers durch Einschaltung eines Sklavenhalters und dadurch Verfristung ] konstituierende Sitzung 1985: GRW 1985: direkte Wahl 1990: GRW 1990: direkte Wahl 1995: GRW 1995: indirekte Wahl 2000: GRW 2000: indirekte Wahl 2005: GRW 2005: indirekte Wahl Wahl in die in die mit der Vollziehung betrauten Organe einer Gemeinde 1985: GRW 1985: indirekte Wahl 1990: GRW 1990: indirekte Wahl 1995: GRW 1995: indirekte Wahl 2000: GRW 2000: indirekte Wahl 2005: GRW 2005: indirekte Wahl --Staatskörperverletzung, Versetzung in eine Sklavereilage 1996: durch Richter und rechtsanwälte zum Schutz ihrer Richterkollegen, Rechtanwälte und Organe samt Wahlbehörden 32 Cg 16/95y, 1 P 97/96k 2005: durch den Bürgermeister und den Gemeinderat=Gemeindewahlbehörde --ordentliche Gerichte-Amtshaftungsverfahren: 1995: 32 Cg 16/95y, 1 P 97/96k Amtshaftungsklage wege Raubes der verfassungsrechtlichen Wählbarkeit und Geltendmachung der Vertretunsgfreiheit mit Selbstvertretung und Artikel 6 EMRK k-19950622a02.jpg --ordentliche Gerichte-Außerstreitgericht: 1995: Staatskörperverletzung mit Versetzung in eine Sklavereilage, Behinderungsmacheverfahren durch die Landesregierung schlägt fehl samt Versetzung in eine Sklavereilage (Der schlitzäugige Richter wollte mit der Landesregierung so verfahren wie sie das mit FJG tun wollten) 1996: Staatskörperverletzung mit Versetzung in eine Sklavereilage, Behindertenmacheverfahren durch die Richter und Rechtsanwalte samt Versetzung in eine Sklavereilage gegen eine Amtshaftungsklage wege Raubes der verfassungsrechtlichen Wählbarkeit und Geltendmachung der Vertretunsgfreiheit mit Selbstvertretung und Artikel 6 EMRK 32 Cg 16/95y, 1 P 97/96k --VfGH: 1985: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt- direkte Bürgermeisterwahl 1990: keine Beschwerde 1995: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt 2000: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt 2005: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt --Volksanwaltschaft Entscheidung des Stadler (Wahlen, usw.) --EU: --EU-Kommission: 1995: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt 2000: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt 2005: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt --EU-Gericht I. Instanz: 1995: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt 2000: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt eu-courtI-3.jpg 2005: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt --EU-Gerichtshof: 1995: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt 2000: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt 2005: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt --EU-Bürgeranwalt: 1995: 2000: 2005: --Europarat: 1985: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt Application No. 12240/86 Entscheidung vom 13.5.1988 EKMR 19880513a01en.html 19880513a01en.pdf 19880513a01en.rtf 19880513a01enooo.html 1990: keine Beschwerde 1995: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt Application No. 36280/97 Entscheidung vom 27.10.1997 Application no. 44059/98 Entscheidung vom 22.1.1999 19990122a01en.html 19990122a01en.pdf 2000: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt Akteneinsicht wurde vom Bundeskanzleramt verweigert GZ 99.02/661-I/8/2002 vom 12.August 2002: 20020814a01.jpg 20020814a02.jpg 20020814a03.jpg 2005: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt Application no. 28982/05 Entscheidung vom 12.1.2007 EGMR