../a-3p-grw2008ernstbrunn/a-3p-grw2008ernstbrunn.htm
a-3p-grw2008ernstbrunn.htm
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a-3p-grw2008ernstbrunn0.htm
a-3p-grw2008ernstbrunn1.htm
a-3p-grw2008ernstbrunn2.htm
a-3p-grw2008ernstbrunnen.htm
a-3p-grw2008ernstbrunn0en.htm
a-3p-grw2008ernstbrunn1en.htm
a-3p-grw2008ernstbrunn2en.htm
eu-a-epw08-25.htm
eu-a-epw2009.htm
a-3p-grw2008ernstbrunn220090717.htm
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http://infofjg9.fortunecity.com/index.html
http://infofjg9.fortunecity.com/blog/
http://www.webspace-kostenlos.com/infofjg4/
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../2009docu/2009docu.html
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Wahl=election
Wahlen zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Wahlen zum Europäischen Parlament der EU
Wahlen zum Parlament:
Wahlen zum Parlament-Nationalrat:
Wahlen zu=in den allgemeinen Vertretungskörper=Nationalrat
Wahlen zum Parlament-Bundesrat:
Wahlen zu=in den allgemeinen Vertretungskörper=Bundesrat
wahlen zum Bundeslandparlament=Landtag
Wahlen zu=in den allgemeinen Vertretungskörpern=Landtag
Wahlen zum=in Gemeinde-Parlament-Gemeinderat:
Wahlen zu=in den allgemeinen Vertretungskörpern=Gemeinderat
Wahlen zu=in den allgemeinen Vertretungskörper=Gemeinderat
Wahlen zu=in den Gemeinderat
Wahlen zum=in Gemeinde-Parlament-Gemeinderat
Wahlverfahren
Wahlausschreibung
Wahlbehördenbestellungsverfahren
Wahlberechtigungsverfahren
Wählbarkeitsverfahren
Abstimmungsverfahren
Ermittlungsverfahren
Wahlen zu=in den allgemeinen Vertretungskörper=Gemeinderat
Wahlen zu=in den Gemeinderat
Wahlen zum=in Gemeinde-Parlament-Gemeinderat
Wahlverfahren
Wahlausschreibung
Wahlbehördenbestellungsverfahren
Wahlberechtigungsverfahren
Wählbarkeitsverfahren
Abstimmungsverfahren
Ermittlungsverfahren
FJG=Franz Josef Glasl als Wahlbewerber=wahlwerbende Partei:
Wahlen zu=in den allgemeinen Vertretungskörper=Gemeinderat
Wahlen zu=in den Gemeinderat
Wahlen zum=in Gemeinde-Parlament-Gemeinderat
1985: GRW 1985: direkte Wahl
1990: GRW 1990: direkte Wahl
1995: GRW 1995: indirekte Wahl
2000: GRW 2000: indirekte Wahl
2005: GRW 2005: indirekte Wahl
a-3p-grw2008ernstbrunn.htm
a-3p-grw2008ernstbrunn20090217.htm
a-3p-grw2008ernstbrunn20090218.htm
Wahlverfahren
1985: GRW 1985: direkte Wahl
1990: GRW 1990: direkte Wahl
1995: GRW 1995: indirekte Wahl
2000: GRW 2000: indirekte Wahl
2005: GRW 2005: indirekte Wahl
Wahlausschreibung
1985: GRW 1985: direkte Wahl
1990: GRW 1990: direkte Wahl
1995: GRW 1995: indirekte Wahl
2000: GRW 2000: indirekte Wahl
2005: GRW 2005: indirekte Wahl
20041209a01.jpg
20041209a01.pdf
20041209a01.rtf
20041209a01.txt
Wahlbehördenbestellungsverfahren:
1985: Mag. Franz Josef Glasl nicht zugelassen
1990: Mag. Franz Josef Glasl nicht zugelassen
1995: Mag. Franz Josef Glasl wird ausgeschlossen
2000: Mag. Franz Josef Glasl wird ausgeschlossen
2005: Mag. Franz Josef Glasl wird ausgeschlossen
Wahlberechtigungsverfahren
1985: Mag. Franz Josef Glasl
1990: Mag. Franz Josef Glasl
1995: Mag. Franz Josef Glasl
2000: Mag. Franz Josef Glasl
2005: Verfahren, FJG wird die Akteneinsicht in die
Wählerevidenz verweigert, unter Anwendung von
Staatskörperverletzung und Versetzung in eine
Sklavereilage,
FJG ist aber wahlberechtigt,
Wählbarkeitsverfahren
1985: Mag. Franz Glasl
AZ.: Gemeinderatswahl 1985 vom 25.3.2005
Entscheidung vom 25.3.1985 der Gemeindewahlleiter: Beigl
FJG-Kandidatur=Wahlvorschlag wird zugelassen,
19850325a.html
19850325a03.jpg
1990: DN-(M)W(W)
AZ.: Gemeinderatswahl 1990 vom . .1990
Entscheidung vom ..1990 der Gemeindewahlleiter: Wojna
FJG-Kandidatur=Wahlvorschlag wird zugelassen,
1995: FJG wird ausgeschlossen
AZ.: Gemeinderatswahl 1995 vom ..1995
Entscheidung vom ..1995 der Gemeindewahlleiter: Nittmann
FJG-Kandidatur=Wahlvorschlag wird unterdrückt,
2000: FJG wird ausgeschlossen
GZ: 024-GRW-2000 Gemeinderatswahl 2005 vom 18.1.2000
Entscheidung vom 18.1.2000 der Gemeindewahlleiter: Prügl
FJG-Kandidatur=Wahlvorschlag wird unterdrückt,
20000118a01.jpg
20000118a01.pdf
20000118a01en.html
20000118a01en.odt
20000118a01en.pdf
20000118a01en.rtf
20000118a01enooo.html
20000118a01ooo.html
2005: FJG wird ausgeschlossen
AZ.: 024/GW Gemeinderatswahl 2005 vom 18.2.2005
Entscheidung vom 18.2.2005 der Gemeindewahlbehörde
FJG-Kandidatur=Wahlvorschlag wird unterdrückt, unter Anwendung
von Staatskörperverletzung und Versetzung in eine Sklavereilage,
Privilegierung und Begünstigung und Bereicherung von Dritten,
Nichtigkeit durch Nichtzustellung und finanzieller Verfolgung
trotz (persönlicher und sachlicher) Gebührenfreiheit, und
Fristverkürzung
AZ.: 024/GW Gemeinderatswahl 2005 vom 21.2.2005
Entscheidung vom 21.2.2005 der Gemeindewahlleiter: Prügl, Beisitzer:
Posch, Würzler,
FJG-Kandidatur=Wahlvorschlag wird unterdrückt, unter Anwendung
von Staatskörperverletzung und Versetzung in eine Sklavereilage,
Privilegierung und Begünstigung und Bereicherung von Dritten,
Nichtigkeit durch Nichtzustellung und finanzieller Verfolgung
trotz (persönlicher und sachlicher) Gebührenfreiheit, und
Fristverkürzung
Gemeindehandlanger und Sachwalter=Sklavenhalter Schwach (Rechtsanwalt
in Korneuburg)
Dr.Schw/hö vom 24.2.2005
Nichtigkeit durch Nichtzustellung und Nichtweiterleitung durch die
Post, und finanzieller Verfolgung trotz (persönlicher und sachlicher)
Gebührenfreiheit, und Fristverkürzung durch die Aktannahme durch
Schwach
20050218201-1.jpg
20050218201-2.jpg
20050218202.jpg
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20050218215.jpg
Abstimmungsverfahren
1985: Mag. Franz Glasl: 2 Stimmen
1990: DN-(M)W(W): 1 Stimmen
1995: FJG wird ausgeschlossen 0 Stimmen
2000: FJG wird ausgeschlossen 0 Stimmen
2005: FJG wird ausgeschlossen 0 Stimmen
Ermittlungsverfahren
1985: Mag. Franz Glasl: 2 Stimmen
1990: DN-(M)W(W): 1 Stimmen
1995: FJG wird ausgeschlossen 0 Stimmen
2000: FJG wird ausgeschlossen 0 Stimmen
2005: FJG wird ausgeschlossen 0 Stimmen
-Einspruch
1985:
1990:
1995: FJG wird ausgeschlossen 0 Stimmen
Einspruch
2000: FJG wird ausgeschlossen 0 Stimmen
Einspruch
2005: FJG wird ausgeschlossen 0 Stimmen
Einspruch
Ein klassischer Idealverfolgungszustand für Verfolger wie Wahlbehörden ist:
der Wahlbewerber muß zu Fuß gehen, hat kein Geld, verfügt über keine Frist
für Rechtsmittel und Eingaben, muß sich die (diskriminierende) Akte kaufen
um davon zu erfahren(z.B. über Handlanger und Sklavenhalter wie
Rechtsanwälte), und sollte er zu Geld kommen dann verliert er aus
mittels Schikanen sowieso von zu Hause aus,
ein ein klassischer Idealverfolgungszustand für Verfolger wie Richter und
Rechtsanwälte ist: der Richter privilegiert, begünstigt und bereichtert
die Rechtsanwaltskaste und sich selbst
Der Wahlbewerber FJG hat diesen klassischer Idealverfolgungszustand immer
durchbrochen. Von 1985 bis 1990 konnte FJG allerdings kein Fahrrad zusätzlich
und keinen Autobus zusätzlich
verwenden und konnte wegen Papiermangels auch nicht kandidieren.
Österreich hat damals geglaubt, FJG mittels des Militärs als Aushängeschild
versklaven zu können; herausgekommen ist dabei lediglich wer wirklich
das Land schaukelt und die Büerger beherrscht und das Militär kennt
(FJG zählt auch Waldheim dazu, die keine Ahnung vom Militär hatten).
Fast belanglos wirkt dabei die Verletzung des Amtseides und der Bestimmungen,
daß bei einer Stütze oder staatlichen Hilfe gar nicht versklavt werden darf.
Anstatt der ellenlangen Rechtsmittel müßte FJg eigentlich mit dem
Umkehrschluß arbeiten: Was wurde bei den z.B. Wahlen nicht verletzt?
die Anwort lautet claro: Natürlich nichts!
Tenor bei den GRW 2005 war: man hat FJG laufen lassen, neues Know-how gesammelt,
und es sollte nur bei den Eingaben bleiben, die man zum Teil nicht verhindern
konnte, aber z.B. beim "Müll" landen lassen konnte.
18.2.2005:
Rechtsmittel und Beschwerden und Ablehnung werden abgelehnt, und
mit klassischen Ziel der Rechtsmittelverhinderung durch Ausschaltung des
Wahlbewerbers durch Einschaltung eines Sklavenhalters und dadurch Verfristung
[
AZ.: 024/GW Gemeinderatswahl 2005 vom 18.2.2005
Entscheidung vom 18.2.2005 der Gemeindewahlbehörde
FJG-Kandidatur=Wahlvorschlag wird unterdrückt, unter Anwendung
von Staatskörperverletzung und Versetzung in eine Sklavereilage,
Privilegierung und Begünstigung und Bereicherung von Dritten,
Nichtigkeit durch Nichtzustellung und finanzieller Verfolgung
trotz (persönlicher und sachlicher) Gebührenfreiheit, und
Fristverkürzung
AZ.: 024/GW Gemeinderatswahl 2005 vom 21.2.2005
Entscheidung vom 21.2.2005 der Gemeindewahlleiter: Prügl, Beisitzer:
Posch, Würzler,
FJG-Kandidatur=Wahlvorschlag wird unterdrückt, unter Anwendung
von Staatskörperverletzung und Versetzung in eine Sklavereilage,
Privilegierung und Begünstigung und Bereicherung von Dritten,
Nichtigkeit durch Nichtzustellung und finanzieller Verfolgung
trotz (persönlicher und sachlicher) Gebührenfreiheit, und
Fristverkürzung
Gemeindehandlanger und Sachwalter=Sklavenhalter Schwach (Rechtsanwalt
in Korneuburg)
Dr.Schw/hö vom 24.2.2005
Nichtigkeit durch Nichtzustellung und Nichtweiterleitung durch die
Post, und finanzieller Verfolgung trotz (persönlicher und sachlicher)
Gebührenfreiheit, und Fristverkürzung durch die Aktannahme durch
Schwach
]
21.2.2005:
Rechtsmittel und Beschwerden und Ablehnung werden abgelehnt, und
mit klassischen Ziel der Rechtsmittelverhinderung durch Ausschaltung des
Wahlbewerbers durch Einschaltung eines Sklavenhalters und dadurch Verfristung
[
AZ.: 024/GW Gemeinderatswahl 2005 vom 18.2.2005
Entscheidung vom 18.2.2005 der Gemeindewahlbehörde
FJG-Kandidatur=Wahlvorschlag wird unterdrückt, unter Anwendung
von Staatskörperverletzung und Versetzung in eine Sklavereilage,
Privilegierung und Begünstigung und Bereicherung von Dritten,
Nichtigkeit durch Nichtzustellung und finanzieller Verfolgung
trotz (persönlicher und sachlicher) Gebührenfreiheit, und
Fristverkürzung
AZ.: 024/GW Gemeinderatswahl 2005 vom 21.2.2005
Entscheidung vom 21.2.2005 der Gemeindewahlleiter: Prügl, Beisitzer:
Posch, Würzler,
FJG-Kandidatur=Wahlvorschlag wird unterdrückt, unter Anwendung
von Staatskörperverletzung und Versetzung in eine Sklavereilage,
Privilegierung und Begünstigung und Bereicherung von Dritten,
Nichtigkeit durch Nichtzustellung und finanzieller Verfolgung
trotz (persönlicher und sachlicher) Gebührenfreiheit, und
Fristverkürzung
Gemeindehandlanger und Sachwalter=Sklavenhalter Schwach (Rechtsanwalt
in Korneuburg)
Dr.Schw/hö vom 24.2.2005
Nichtigkeit durch Nichtzustellung und Nichtweiterleitung durch die
Post, und finanzieller Verfolgung trotz (persönlicher und sachlicher)
Gebührenfreiheit, und Fristverkürzung durch die Aktannahme durch
Schwach
]
25.2.2005:
verfolgung gegen FJG als Wahlbewerber vom 18.2.2005 und 21.2.2005 wird klassisch
mittels finanzieller Verfolgung ausgedehnt.
[
Rechtsmittel und Beschwerden und Ablehnung werden abgelehnt, und
mit klassischen Ziel der Rechtsmittelverhinderung durch Ausschaltung des
Wahlbewerbers durch Einschaltung eines Sklavenhalters und dadurch Verfristung
]
konstituierende Sitzung
1985: GRW 1985: direkte Wahl
1990: GRW 1990: direkte Wahl
1995: GRW 1995: indirekte Wahl
2000: GRW 2000: indirekte Wahl
2005: GRW 2005: indirekte Wahl
Wahl in die in die mit der Vollziehung
betrauten Organe einer Gemeinde
1985: GRW 1985: indirekte Wahl
1990: GRW 1990: indirekte Wahl
1995: GRW 1995: indirekte Wahl
2000: GRW 2000: indirekte Wahl
2005: GRW 2005: indirekte Wahl
--Staatskörperverletzung, Versetzung in eine Sklavereilage
1996: durch Richter und rechtsanwälte zum
Schutz ihrer Richterkollegen, Rechtanwälte und
Organe samt Wahlbehörden
32 Cg 16/95y, 1 P 97/96k
2005: durch den Bürgermeister und den
Gemeinderat=Gemeindewahlbehörde
--ordentliche Gerichte-Amtshaftungsverfahren:
1995: 32 Cg 16/95y, 1 P 97/96k
Amtshaftungsklage wege Raubes der
verfassungsrechtlichen Wählbarkeit und Geltendmachung
der Vertretunsgfreiheit mit Selbstvertretung und
Artikel 6 EMRK
k-19950622a02.jpg
--ordentliche Gerichte-Außerstreitgericht:
1995: Staatskörperverletzung mit Versetzung in eine
Sklavereilage,
Behinderungsmacheverfahren durch die Landesregierung
schlägt fehl samt Versetzung in eine Sklavereilage
(Der schlitzäugige Richter wollte mit der Landesregierung
so verfahren wie sie das mit FJG tun wollten)
1996: Staatskörperverletzung mit Versetzung in eine
Sklavereilage,
Behindertenmacheverfahren durch die Richter und
Rechtsanwalte samt Versetzung in eine Sklavereilage
gegen eine Amtshaftungsklage wege Raubes der
verfassungsrechtlichen Wählbarkeit und Geltendmachung
der Vertretunsgfreiheit mit Selbstvertretung und
Artikel 6 EMRK
32 Cg 16/95y, 1 P 97/96k
--VfGH:
1985: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt-
direkte Bürgermeisterwahl
1990: keine Beschwerde
1995: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt
2000: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt
2005: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt
--Volksanwaltschaft
Entscheidung des Stadler (Wahlen, usw.)
--EU:
--EU-Kommission:
1995: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt
2000: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt
2005: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt
--EU-Gericht I. Instanz:
1995: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt
2000: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt
eu-courtI-3.jpg
2005: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt
--EU-Gerichtshof:
1995: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt
2000: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt
2005: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt
--EU-Bürgeranwalt:
1995:
2000:
2005:
--Europarat:
1985: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt
Application No. 12240/86 Entscheidung vom 13.5.1988 EKMR
19880513a01en.html
19880513a01en.pdf
19880513a01en.rtf
19880513a01enooo.html
1990: keine Beschwerde
1995: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt
Application No. 36280/97 Entscheidung vom 27.10.1997
Application no. 44059/98 Entscheidung vom 22.1.1999
19990122a01en.html
19990122a01en.pdf
2000: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt
Akteneinsicht wurde vom Bundeskanzleramt verweigert
GZ 99.02/661-I/8/2002 vom 12.August 2002:
20020814a01.jpg
20020814a02.jpg
20020814a03.jpg
2005: Die Wahlanfechtung wurde unterdrückt
Application no. 28982/05 Entscheidung vom 12.1.2007 EGMR