eu.htm
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../eu/eu.htm
eu.htm
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eu220091116.htm
eu220091119.htm
eu220091130.htm
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http://infofjg9.fortunecity.com/index.html
http://infofjg9.fortunecity.com/blog/
http://www.webspace-kostenlos.com/infofjg4/
../2009form/2009form.html
../2009docu/2009docu.html
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Mag. Franz Josef Glasl
Staat Österreich-State Austria:
FJg und die Außenpolitik
FJG and the foreign policy
Sonstiges:
Sonstiges:
--->
Beschwerde:
--->Beschwerde
--->Klage
Bestimmungen:
13.11.2009:
Am 13.11.2009 war noch nicht bekannt, wann der EU-Vertrag in Rom
hinterlegt wurde, und wann der EU-Vertrag in Kraft treten würde.
Wahrscheinlich will man wieder die Bürger darin hindern sich gegen
den Vertrag zu beschweren.
Feier: 1.12.2009
1.12.2009:
Eine Feier gab es in Lissabon zum EU Lissabon Vertrag mit Feuerwerk.
Geschichte
Geschichte und Entwicklung:
Geschichte Österreich
ab 23.11.2009: Von Fischer stammt der Termin 25.4.2010
30.11.2009: Österreich hört zu bestehen auf
Fischer hat Österreich mehr abgeräumt(wie einen Christbaum als Klestil;
Klestil wollte Europäer werden-Fischer ist Europäer falls er
nicht ein Asiate ist)
1.12.2009: Europäische Union: übernimmt den Staat Österreich
FJG-Anfechtung des Maastrichtvertrages und der Volksabstimmung samt
EU-Verfassungfassungsvertrag.
korrupte und kriminelle Europäische Kommission für Menschenrechte des Europarates
wird abgeschafft zu Gunsten des Namnes Kommission der EU/EG.
Die Verfassung wird geändert damit der Vertrag von Lissabon im Parlament beschlossen
werden kann, und Österreich an militärischen Einsätzen und Nato-Einsätzen
teilnehmen kann.
Das österreichische Außenministerium wird abgeschafft zu Gunsten eines
EU-Außenministeriums.
26.11.2009: FJG wird von der Polizei Ernstbrunn attckiert gegen die Geltendmachung
von Rechten bei Behörden und Gerichten. Strafanzeige gegen den Polizisten.
26.11.2009: Vertragsanfechtung des Vertrags von Lissabon beim VfGH
1.12.2009: der österreichische Bundespräsident wird ein Landeshauptmann
übersetzt mit Landcaptain of Austria oder state governour of Austria
mit dem Unterschied, daß der Bundespräsident indirekt und mittelbar
von der Bevölkerung gewählt wird. Der Landeshauptmann eines
Bundeslandes wird indirekt und mittelbar vom Landtag gewählt.
Österreich wird eine Region.
Einwanderung ist ein EU-Recht
2010: Bundespräsidentenwahl: indirekte/mittelbare Wahl 25.4.2010
Geschichte Europäische Union:
wie es die Stimmung widergibt:
1. Dezember 2009: Lissabon-Reformvertrag tritt in Kraft.
Die EU erhält einen Präsidenten der Regierung=Rat.
Die EU erhält einen Außenminister.
Die Regierung der EU sichert sich dadurch ab als der
EU-Außenminister der zeithöchste Beamte in der EU-Kommission ist
und damit den oberste Beamten der EU kontrolliert.
Der oberste Beamte der EU, der Präsident der EU-Kommission
kontrolliert die EU-Regierung durch einen Sitz im EU-Rat.
Klage:
--->Beschwerde
--->Klage
Formulare für EU-Beschwerden=Klagen:
für Behörden, Gericht, Organe in den Mitgliedstaaten, und in der EU
zu den 3 Anfechtungs bzw Gründeformulare kommen zumindes 3 Formulare dazu:
1.
2.
3.
4.EU
5.EU
6.EU
7.EU
Die wichtigsten Gründe sind:
Ich werde verletzt in:
im Recht auf Asyl,
im Recht auf Einwanderung,
im Recht auf Geld von der EU,
im Recht auf Wohnung
im Recht auf Vertretungsfreiheit inkl. Selbstvertretung,
Organe der EU:
Der eigentliche Außenminister ist der Präsident des
Europäischen Rates.
Gemeinsame Außenpolitik und Gemeinsame Sicherheitspolitik:
1. Der Präsident des Europäischen Rates
--Außenvertretung der Union in Angelegenheiten
der Gemeinsamen Außen-und Sicherheitspolitik
--repräsentative Demokratie
2. Hoher Vertreter der Union für Außen-und Sicherheitspolitik,
----ist Viepäsident der Kommission (siehe 6. außer...
----erhält ev Sonderbeauftragte)
3. Rat "Auswärtige Angelegenheiten"
----Vorsitz Vizepräsident Hoher Vertreter der Union für
Außen-und Sicherheitspolitik
----gestaltet das auswärtige Handeln der Union
----strategische Vorgaben des Europäischen Rates
----sorgt für die Kohärenz des Handelns der Union
4. Europäischer Rat
--------strategische Vorgaben an Rat
5. Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten
----Vorbereitung der Arbeiten des Rates verantwortlich
6. Kommission
----Vertretung der Union nach außen außer
Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik und
den übrigen in den Verträgen vorgesehenen Fällen
Europäischer Rat (Staats-oder Regierungschef) Artikel 10(2)
Rat (Regierung) Artikel 10(2)
Europäisches Parlament Artikel 10(2)
1. Organe der EU: Artikel 11(1)
? das Europäische Parlament, Gesetzgeber
--beratende Aufgaben:
----Wirtschafts-und Sozialausschuss
----Ausschuss der Regionen
? der Europäische Rat,
---Staats-und Regierungschefs der Mitgliedstaaten
---Präsident des Europäischen Rates
---Präsident der Kommission.
---Teilnehmer:
-----Der Hohe Vertreter der Union für Außen-und Sicherheitspolitik
---Unterstützer:
-----Minister
-----Mitglied der Kommission
? der Rat, Gesetzgeber
--beratende Aufgaben:
----Wirtschafts-und Sozialausschuss
----Ausschuss der Regionen
? die Europäische Kommission, oberster Beamter
(im Folgenden Kommission),
--beratende Aufgaben:
----Wirtschafts-und Sozialausschuss
----Ausschuss der Regionen
? der Gerichtshof der Europäischen Union,
? die Europäische Zentralbank,
? der Rechnungshof
2. Bürgerinnen und Bürger Artikel 11(1)
3. repräsentative Verbände Artikel 11(2)
4. Zivilgesellschaft Artikel 11(2)
5. Betroffene Artikel 11(3)
9.5.2008 Amtsblatt der Europäischen Union C115/13
DE KONSOLIDIERTE FASSUNG DES
VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION
Verfassungsgerichtshof=Constitutional Court=VfGH:
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Entscheidung des VFGH=decision of the VfGH
27.11.2009:
28.11.2009:
29.11.2009:
30.11.2009:
1.12.2009: Vertrag von Lissabon tritt in Kraft
Internationaler Rechtsweg=international course of appealing:
30.11.2009: Paktbeschwerde bei der UN
EU-Vertrag von Lissabon:
BGBl.: III Nr. 132/2009
BUNDESGESETZBLATT Teil III Nr. 132 vom 30. November 2009
132. Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union
und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen,
Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich
der dieser beigefügten Erklärungen („Reformvertrag“)
(NR: GP XXIII RV 417 AB 484 S. 55. BR: AB 7932 S. 755.)
Vertrag über die Europäische Union=EUV (neu)
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft=AEUV (neu)
Der Lissabon Vertrag besteht aus 3 Teilen:
1. (Lissabon Vertrag=)Vertrag über die Europäische Union=EUV z.B. Artikel 1 EUV
2. Arbeitsweise/Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft=AEUV (neu) z.B. Artikel 1 AEUV
3. Charta
Alle 3 Verträge haben den gleichen Rang
3.12.2009: in der Wiener Zeitung: Amtsblatt
1.12.2009: im Internet
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2009_III_132/BGBLA_2009_III_132.html
30.11.2009: im Bundesgesetzblatt ausgegeben, wurde FJG am 1.12.2009 bekannt
30.11.2009: Paktbeschwerde an die UNO
27.11.2009: VfGH-Beschwerde
Vertrag von Lissabon:
Verhandlungen:
Unterzeichnung:
Ratifizierung:
Hinterlegung.
In Kraft treten:
Verhandlungen:
--Maastricht Vertrag
--Verfassung: abgelehnt
--Vertrag von Lissabon
----1. EUV
----2. AEUV
----3. Charta
Unterzeichnung:
Ratifizierung:
Hinterlegung:
----13.11.2009: Tschechische Republik: Letzter
In Kraft treten:
----1.12.2009: dagegen Anfechtung des FJG vom 27.11.2009
Anwendung in Österreich:
----Kundmachung der andersprachlichen Ausführungen
----Kundmachung der nichtdeutschen Ausführung
Hinweise, Quellen, Material,:
Hinweise, Quellen, Material,-Internet-andere:
Hinweise, Quellen, Material,-Internet-FJG:
http://www.fortunecity.com/greenfield/tree/108/index.html
http://infofjg9.fortunecity.com/index.html
http://infofjg9.fortunecity.com/unternehmensberater/unternehmensberater.htm
Hinweise, Quellen, Material,-Internet-offiziell:
--------------------------------------------------------
Werkzeuge-Tools:
codierte Internetseiten: 20080630cod.htm
Internet 2008: es gibt noch immer Betriebssysteme und Internet-Browser,
die können nicht mit Unlauten(Sonderzeichen) umgehen.
ä: ä ö: ö ü: ü ß=ss: ß
Ä: Ä Ö: Ö Ü: Ü
http://www.webspace-kostenlos.com/infofjg4/index.html
http://www.webspace-kostenlos.com/infofjg4/index.html, ./index.html, ../index.html
http://infofjg9.fortunecity.com/index.html
http://infofjg9.fortunecity.com/index.html, ./index.html, ../index.html
http://infofjg9.fortunecity.com/index.htm, ./index.htm, ../index.htm
http://infofjg9.fortunecity.com/indexold.html, ./indexold.html, ../indexold.html
http://infofjg9.fortunecity.com/2009/20090000.htm
http://infofjg9.fortunecity.com/2009/20090000.htm, ./2009/20090000.htm, ../2009/20090000.htm, ../20090000.htm
http://infofjg9.fortunecity.com/contents.htm, ./contents.htm, ../contents.htm
http://infofjg9.fortunecity.com/content.htm, ./content.htm>, ../content.htm
http://infofjg9.fortunecity.com/urgent.htm, ./urgent.htm, ../urgent.htm
http://infofjg9.fortunecity.com/emergency.htm, ./emergency.htm, ../emergency.htm
http://infofjg9.fortunecity.com/links.htm, ./links.htm, ../links.htm
http://infofjg9.fortunecity.com/internet.htm, ./internet.htm, ../internet.htm
http://infofjg9.fortunecity.com/fjg.htm, ./fjg.htm, ../fjg.htm
http://infofjg9.fortunecity.com/wahl.htm, ./wahl.htm, ../wahl.htm
http://infofjg9.fortunecity.com/info.htm, ./info.htm, ../info.htm
http://infofjg9.fortunecity.com/index.html
http://infofjg9.fortunecity.com/blog/
http://infofjg9.fortunecity.com/index.htm
http://infofjg9.fortunecity.com/2009docu/2009docu.htm, ./2009docu/2009docu.htm, ../2009docu/2009docu.htm
http://infofjg9.fortunecity.com/2009pic/2009pic.htm, ./2009pic/2009pic.htm, ../2009pic/2009pic.htm
http://infofjg9.fortunecity.com/2009form/2009form.htm, ./2009form/2009form.htm, ../2009form/2009form.htm
FJG=Franz Josef Glasl
Angaben ohne Gewähr. Für die Daten wird keine Haftung übernommen.
Mag. Glasl Franz Josef, IXI-Lachsfeld 16-A1, 2113, Austria